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Positionspapier Ganztagsschule

Jugendarbeit und Ganztagsschule als Bildungspartner

Stellungnahme der AES zum Thema Ganztagsschule

Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Schülerinnen- und Schülerarbeit (AES) und ihre Mitglieder können auf eine jahrzehntelange Zusammenarbeit mit Schulen zurückblicken. In dieser Zusammenarbeit wurden vielfältige Erfahrungen gesammelt, und es sind weitreichende Konzepte daraus hervorgegangen. Ihre Kompetenzen in der schulbezogenen (gemäß §11 Abs.3 Nr 3 SGB VIII (KJHG)) und außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bringt die AES in die bildungspolitische Diskussion, insbesondere in die Debatte über die Ganztagschule und deren Umsetzung ein. Dabei legt sie besonderen Wert darauf, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bezüglich Bildung und Schule aufzuzeigen.

1. Einleitung

Derzeit steht die Einführung der Ganztagsschule im Zentrum der bildungspolitischen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland. Die Stellungnahmen sind dabei bildungspolitisch, familienpolitisch und wirtschaftspolitisch geprägt. Hintergrund der heutigen Forderung zur Einführung von Ganztagsschulen sind u.a. das veränderte Rollenverständnis von Frauen und Männern, veränderte Familienverhältnisse, der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die wirtschaftliche Krise; um nur einige Stichworte zu nennen.

Ergänzend setzte der “PISA-(programm for international student assessment) Schock“ in der Debatte einen bildungs- und qualitätsorientierten Akzent. Der internationale Vergleich hat ergeben, dass Länder, die schon lange Ganztagsschulen haben, zum einen im Schnitt besser abschneiden als Deutschland und dass zum anderen der soziale Auslesecharakter von Schule in diesen Ländern bei weitem nicht so hoch ist wie in Deutschland. Als Konsequenz stellt die Bundesregierung mit ihrem auf fünf Jahre angelegten Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) immerhin 4 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung, die der Einrichtung von Ganztagsschulen dienen. Einzelne Bundesländer - Rheinland-Pfalz vorneweg - unternehmen konkrete finanzielle, konzeptionelle Schritte, um eine flächendeckende Einführung der Ganztagsschulen sicherzustellen.

Nun befördern nicht alle Bundesländer in gleichem Maße und Tempo die Einführung von Ganztagsschulen und es bleibt ungewiss, in welcher Quantität und Qualität sich eine solche Schulform durchsetzen wird. Gewiss aber ist, dass die Ganztagsschule, dort wo sie zur Realität in der Bildungslandschaft wird, sowohl die Lebenswelt und Freizeitgewohnheiten von Jugendlichen als auch die Arbeitsweisen derjenigen Institutionen, die neben der Schule ebenfalls mit Jugendlichen zu tun haben, in erheblichem Maße berührt.

Die Mitglieder der AES sehen sich aufgrund ihres Aufgabenfeldes als Grenzgänger zwischen den Institutionen. Sie sind daher in besonderer Weise prädestiniert und herausgefordert zur Ganztagsschule und der Möglichkeit der Kooperation von Evangelischer Kinder- und Jugendarbeit und Ganztagesschulen Stellung zu nehmen.

Die Position der AES zur Ganztagsschule

Die AES begrüßt die Einführung bzw. Erprobung solcher Ganztagsschul-Modelle, die über eine reine Versorgung am Nachmittag, d.h. im Anschluss an den schulischen Unterricht, hinausgehen. Diese Erprobungsphase muss Teil eines umfassenden bildungspolitischen Reformprozesses sein, der „die Bedeutung der unterschiedlichen Bildungsprozesse formeller, nicht formeller und informeller Art und ihrer unverzichtbaren und gleichwertigen Wirkung im Prozess des Aufwachsens“ von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Durch die Einführung der Ganztagsschule wird Schule für Kinder und Jugendliche noch mehr zum zentralen Lebensort. Folglich kann Ganztagsschule nicht den ganzen Tag Unterricht heißen. Vielmehr muss es bedeuten, über den ganzen Tag umfassende, ganzheitliche Bildungsmöglichkeiten zu schaffen.

  • Den Schülerinnen wird mehr Zeit zum Lernen vorgehalten und damit auch die Chance gegeben, sich die Welt gemäß des eigenen Lerntempos anzueignen.
  • Die Ganztagsschule erweitert die Möglichkeiten die Unterrichtszeit jenseits des konventionellen 45 Minuten-Rhythmus neu und flexibel zu gestalten und mit alternativen Formen des Lernens zu experimentieren (Projektunterricht etc.).
  • Die Ganztagsschule kann sich zur unmittelbaren Lebensumwelt, zur Gemeinde, zum Stadtteil hin öffnen, und Räume für authentische Erfahrung bereitstellen.
  • Sie kann sich selbst als politisch gestaltbaren Lebensort zeigen und damit den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Partizipation und soziale Verantwortung einzuüben.

Die Möglichkeiten, die Ganztagschule aufgrund der ausgedehnten Zeitkontingente hat, muss sie allerdings auch nutzen. Eine Ganztagschule, die vor allem dazu dient, die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, kann die AES nicht befürworten.
Die zeitliche Ausweitung der Angebote in der Schule in den Nachmittag hinein muss den Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Sie sollen eine intensive und persönliche Zuwendung erfahren und erleben, dass individuell auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird und sie dabei an Entscheidungsprozessen mitbeteiligt sind.

Es bleibt aber kritisch zu bedenken, was es für die Kinder und Jugendlichen bedeutet, wenn sie den Großteil der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit in der Schule verbringen. Welchen Raum hat dann informelle Bildung? Was heißt das für den Aufbau von Freundschaften und Beziehungen und für das Zusammenleben in der Familie und am Wohnort? Wie verändern sich die Möglichkeiten, Hobbies und Freizeitbeschäftigungen nachzugehen und die Angebote von Kirche und Vereinen wahrnehmen zu können?

2. Die Position der AES zur Kooperation von Evangelischer Jugendarbeit und Ganztagsschule

In einer zunehmend komplexeren, undurchschaubaren und schnelllebigeren Gesellschaft kann niemals die Schule allein die Aufgabe einer umfassenden Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen erfüllen. Bildung und Erziehung vollzieht sich genauso im Elternhaus, in der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendarbeit. Die Mitglieder der AES treten dafür ein, dass die Leistungen der genannten Institutionen gleichberechtigt angesehen und gewürdigt werden. Und sie sprechen sich für institutionsübergreifende Vernetzungen aus, für Abstimmungen hinsichtlich der spezifischen Angebote und für die Etablierung von konkreten Kooperationsprojekten.

Als Träger Evangelischer Jugendarbeit arbeiten die Mitglieder der AES schon seit Jahren erfolgreich mit der Schule zusammen. Sie können nunmehr auf vielfältige bewährte Konzepte und weitreichende Kenntnisse einer pädagogischen Praxis der Kooperation zurückgreifen.

Vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen befürworten die Mitglieder der AES auch die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendarbeit mit der Ganztagsschule.

Kooperation dient Kindern und Jugendlichen

Evangelische Jugendarbeit, so wie sie die Mitglieder der AES verstehen, setzt einen ganzheitlichen Bildungsbegriff um. Sie leistet in der Kooperation einen wichtigen Beitrag zur Schulentwicklung: ergänzt den herkömmlichen Unterricht, belebt und humanisiert das Schulklima und inspiriert zu innovativen Formen pädagogischen Handelns.

Bildung ist für die Evangelische Jugendarbeit ein dialogischer Prozess. Ausgangspunkt für diese Arbeit ist die spezifische Perspektive der Kinder und Jugendlichen. Evangelische Jugendarbeit nimmt immer den einzelnen Menschen als ganze Person wahr. Sie zielt auf die Entfaltung aller Fähigkeiten und Interessen und ermöglicht die Übernahme von sozialer Verantwortung für das Gemeinwesen.

Evangelische Jugendarbeit setzt sich für eine Kultur der gegenseitigen Achtung ein, für eine solidarische Gesellschaft, Schule, Klasse, Gruppe. Und sie gibt wichtige Navigationshilfen für das Individuum: unterstützt bei der Suche nach dem Sinn des Daseins und bei der Entwicklung konkreter Lebens- und Berufsziele.

Evangelische Jugendarbeit entfaltet Bildung als ganzheitlichen Prozess, dem nicht nur kognitive, sondern auch emotionale und soziale Momente innewohnen. Dabei kommt sie insbesondere den Bedürfnissen Jugendlicher nach Spiritualität, religiöser Verwurzelung und Orientierung nach.

Grundlage für alles pädagogische Handeln ist der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit ein christliches Menschenbild, das davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche als Gottes Geschöpfe angenommen sind.

Wenn, wie in der EKD Denkschrift beschrieben, unsere Gesellschaft herausgefordert ist angesichts heutiger Lebenslagen von Jugendlichen „in einschneidend veränderter, grundsätzlicher Weise [...], jungen Menschen Ressourcen in Form von förderlicher Begleitung und Orientierung eröffnenden (Lebens-)räumen zur Verfügung zu stellen,“ dann ist es notwendig, Kindern und Jugendlichen auch ein deutliches Recht auf religiöse Orientierung und Sinnfindung in vielgestaltiger Form zu eröffnen. In diesem Sinne eröffnet die Kooperation zwischen evangelischer Jugendarbeit und Ganztagsschule Kindern und Jugendlichen neue Räume und Erfahrungsfelder zur Entwicklung und Reflektion ihrer Persönlichkeit sowie zur Erweiterung ihrer sozialen und kommunikativen Kompetenzen. Die AES begrüßt eine solche Entwicklung.
Ganztagsschulen erhalten durch die Zusammenarbeit mit evangelischer Kinder- und Jugendarbeit kompetente Kooperationspartner. Die AES macht die Erfahrung, dass sich durch die ergänzenden Bildungsangebote die schulische Atmosphäre verbessert. Durch die Öffnung von Schule in die Kirchengemeinde, den Stadtteil kann diese Veränderung auch bis dorthin ausstrahlen.

3. Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen evangelischer Jugendarbeit und Ganztagsschule

In kritischer Wahrnehmung der oben beschriebenen bildungs- und gesellschaftspolitischen Interessen und der für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit sich bietenden Chancen weisen wir hier auf zu beachtende Rahmenbedingungen bei der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule hin.
Grundlage der Kooperation zwischen evangelischer Jugendarbeit und Schule ist die jeweilige Situation vor Ort. Diese ist zu Beginn einer Kooperation gründlich zu analysieren. Dementsprechend können die im Folgenden beschriebenen Rahmenbedingungen nur Richtlinien sein für die Entscheidung vor Ort.
Die Zusammenarbeit zwischen zwei so unterschiedlichen Institutionen wie Schule und Jugendarbeit gelingt, wenn sie sich als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe begegnen. Es muss darauf geachtet werden, dass die jeweiligen unterschiedlichen Charakteristika offengelegt, verstanden und akzeptiert werden. Das bedeutet, dass sowohl die Konzeption und als auch die konkreten Absprachen für eine Kooperation gemeinsam von Schule und Jugendarbeit entwickelt und vertraglich festgeschrieben werden müssen. Einige zu beachtende Punkte werden im Folgenden aufgeführt:

  • Die elementaren Prinzipien der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit (Freiwilligkeit, Partizipation, Ganzheitlichkeit) sind auch in der schulbezogenen Arbeit eine tragende Säule.
  • Die evangelische Kinder- und Jugendarbeit verzichtet im Gegensatz zur Schule auf die Bewertung von Leistungen.
  • Ein grundlegender Bestandteil der evangelischen Jugendarbeit ist ehrenamtliche Arbeit. In den Vereinbarungen gilt es eine Regelung zu finden, die ehrenamtliches Engagement ermöglicht und fördert.
  • In den Vertragsverhandlungen mit den Schulen muss sichergestellt werden, dass ein schulbezogenes Angebot an einer Ganztagsschule als Angebot evangelischer Kinder- und Jugendarbeit erkennbar ist.
  • Damit sich die Bildungsträger gleichberechtigt begegnen können, müssen die außerschulischen Partner in die schulischen Strukturen eingebunden und an Gremien beteiligt werden. In diesem Sinne nehmen auch die kirchlichen Mitarbeitenden ihre Aufgabe in der Schule wahr.
  • Stellenumwidmung oder eine Unterstellung der neuen Mitarbeitenden in das System Schule lehnen wir ab. Die Arbeitsbedingungen müssen vorher unbedingt geklärt werden, bestenfalls auf überregionaler Ebene durch Rahmenverträge. <
  • Die Arbeitsbedingungen werden dahingehend gestaltet, dass die nötigen Arbeitsmittel und Räume vorhanden sind. Die Möglichkeit außerschulische Räume z.B. Gemeindehäuser oder andere kirchliche Gebäude und Ressourcen wahrzunehmen, schließt dies ein.

„Ziel muss es bleiben, ein ganzheitliches Gesamt- und Reformkonzept für eine zeitgemäße Schule zu entwickeln, die jungen Menschen unterschiedliche Formen und Inhalte von Bildung ermöglicht“

Evangelische Jugendarbeit und Schule als sich ergänzende Bildungsträger

Auf der Grundlage des §11 Abs.3 Nr 3 SGB VIII (KJHG) leistet die evangelische Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer in erster Linie subjektorientierten Bildungsarbeit einen wesentlichen Beitrag zum Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Sie bringt in den Lernraum Schule einen ganzheitlichen Bildungsbegriff ein, der auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Zielgruppe eingeht. Sie kann dabei auf einen Fundus von Methoden zurückgreifen, durch den die schulischen Angebote sinnvoll ergänzt werden. Im Mittelpunkt der evangelischen Jugendarbeit steht der reflexive Selbstbildungsprozess von Kindern und Jugendlichen in einer am christlichen Menschenbild orientierten Gemeinschaft, in der Menschen nicht nach ihren Leistungen bewertet werden. Darüber hinaus ist die Jugendarbeit aufgefordert, sich gesellschaftspolitisch einzumischen, freiwillige Angebote zu schaffen und für eine Mitwirkung und Beteiligung junger Menschen zu sorgen.

Handlungsleitend für Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit ist ein Bildungsbegriff, der sich auf den „einzelnen Menschen als Person, seine Förderung und Entfaltung als „ganzer Mensch“ und seine Erziehung zur sozialen Verantwortung für das Gemeinwesen“ bezieht. Bildung wird dabei nicht auf den schulischen Unterricht begrenzt, sondern „Bildung ist dringend als geschichtliche, ästhetische, religiöse, ethische und philosophische Bildung erforderlich.“ . Kinder und Jugendliche sind aktive Subjekte und konstruieren ihre Wirklichkeit eigenständig. Sie werden durch die evangelische schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit dazu befähigt ihren eigenen Glauben auszudrücken und zu gestalten.

4. Schlussbemerkung

Die Mitglieder der AES befürworten die Kooperation von evangelischer Kinder- und Jugendarbeit und Ganztagsschule.
Die Zustimmung ist jedoch daran gebunden, dass die in unserem Papier benannten Rahmenbedingungen Beachtung finden und entsprechend auch die pädagogische Qualität einer solchen Zusammenarbeit gewährleistet werden kann. Die evangelische Jugendarbeit sieht ihre Aufgaben nicht nur in Kooperationsprojekten mit der (Ganztags-)schule, sondern hat nach wie vor ihren Schwerpunkt in der außerschulischen Bildung. Die finanzielle Grundsicherung für diesen Bereich muss weiterhin Bestand haben; eine bloße Umschichtung von öffentlichen Fördergeldern zu Lasten der außerschulischen Bildung lehnen wir ab.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die konkrete Praxis einer Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Ganztagsschule einer wissenschaftlichen Evaluation bedarf. Darüber hinaus muss untersucht werden, welche Auswirkungen die Einrichtung von Ganztagsschulen auf die Lebenswirklichkeit und die Freizeitgestaltung von Schülerinnen und Schülern, deren Familien und die Gesamtgesellschaft hat.

AG Ganztagsschule